Die Küppers Grundstücksverwaltung Schanze eGbR vermietet das Ferienhaus Romantikhütte Rothaarsteig, Schanze 27, 57391 Schmallenberg.
§ 1 Vertragsabschluss
1. Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Mieter das ihm zugesandte Angebot annimmt oder online bucht.
2. Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und für die Nutzung zu Urlaubszwecken gemietet. Der Mieter verpflichtet sich, das Haus nur mit der gebuchten und von uns bestätigten Anzahl von Personen und Hunden zu nutzen. Das Überschreiten der gebuchten Anzahl rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge.
3. Für die Buchung werden 30 Euro Servicegebühr berechnet.
4. Nachträgliche Änderungen der Buchung (Kürzung des gebuchten Zeitraums - oder Leistungen) sind ausgeschlossen. Es steht den Gästen jedoch frei, weitere Nächte und optionale Leistungen wie z. B. weitere Personen, Bettwäsche, Handtücher, Hundeaufenthalt usw. zu buchen.
5. Der Mieter erklärt, dass er das Ferienobjekt ausschließlich zu Erholungs- und Urlaubszwecken nutzen wird. Eine Untervermietung, das Feiern von Partys mit mehr als der gebuchten Personenzahl und jegliche gewerbliche Nutzung einschließlich der Nutzungsüberlassung zu gewerblichen Foto- oder Filmzwecken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Eigentümer.
§ 2 Zahlungsbedingungen
1. Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 3 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Buchungsbetrages fällig. Die Restzahlung ist spätestens bis 45 Tage vor Mietbeginn laut Mietvertrag/Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Anreisen innerhalb von 45 Tagen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2. Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 3 Tagen, oder die Restzahlung nicht spätestens bis 45 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor, um die Chance zu bewahren, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
3. Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises im angegebenen Zeitraum laut Mietvertrag/Buchungsbestätigung, anderenfalls wird die Ausgabe der Schlüssel durch den Vermieter verwehrt.
§ 3 Stornierung
1. Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt: Bis 45 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises, ab 44 Tagen oder weniger vor Mietbeginn werden 100 % des Mietpreises fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§ 4 Kündigung
1. Nach dem Bezug des Ferienobjekts ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wird keine Rückerstattung des Mietbetrages gewährt.
2. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhersehbare Unbewohnbarkeit des Ferienobjekts dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. In dem Fall, dass die Unbewohnbarkeit aus der Sphäre des Vermieters kommt, werden die Anteile des Mietpreises der verbleibenden Mietzeit in der Höhe des Anteils für den Vermieter zurückerstattet.
3. Hat der Mieter eine Unbewohnbarkeit bewusst oder unbewusst verursacht oder hat der Mieter durch sein Verhalten, insbesondere dadurch, dass von ihm Störungen für Nachbarn ausgehen oder er mit mehr als der gebuchten Anzahl von Personen im Ferienhaus nächtigt oder nicht gebuchte Hund(e) mitbringt, einen Anlass zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter gegeben, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Mietpreises für die verbleibenden Mietzeit.
§ 5 Anreise und Abreise
1. Am Anreisetag kann das Mietobjekt ab 17.00 Uhr bezogen werden. Dem Mieter werden 5 Tage vor Anreise Anreiseinformationen per E-Mail zugesandt. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
2. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und alle Schlüssel in der Ferienwohnung bzw. im Schlüsseltresor zu hinterlegen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung ist zu beachten). Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen. Der Geschirrspüler ist zu starten. Außerdem ist das Leergut vom Mieter zu entsorgen.
3. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.
§ 6 Pflichten des Mieters
1. Das Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird nach Abreise der Mieter durch den Vermieter kontrolliert. Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter vor Abreise dem Vermieter zu melden.
3. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter oder Objektbetreuer zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisungen vorhanden sind, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen sollen. Das Befeuern eines vorhandenen Holzofens ist nur Personen gestattet, die damit vertraut sind und damit Erfahrung haben.
4. Die Eingangstüren und Fenster des Mietobjektes sind bei Abwesenheit stets abzuschließen. Weiter sind Sonnenschirme zu schließen und Terrassenauflagen und -kissen zu sichern. Bei Sturm sind die Fenster geschlossen zu halten. Rauchen ist innerhalb des Mietobjektes verboten. Sollte dennoch geraucht werden, ist neben eventuell weiteren Schadensersatzansprüchen eine pauschale Sonderreinigungs- bzw. Renovierungsgebühr in Höhe von 500 € zu entrichten. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln.
5. Die Kurtaxe haben wir gemäß der jeweiligen Gemeindeverordnung berechnet.
§ 7 Haftung des Mieters
1. Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.
2. Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.
3. Mitbringen von Hunden: Falls ein Hund oder Hunde mitgebracht werden, so dürfen diese während des Aufenthaltes nicht allein im Mietobjekt zurückgelassen werden. Der Mieter muss sicherstellen, dass es zu keinen Bellattacken und eventueller Zerstörungswut (Frustrationsverhalten) des Hundes kommt. Hundepauschale: Wir akzeptieren nach Anfrage das Mitbringen von Hunden zu einer im Mietvertrag/Buchungsbestätigung aufgeführten Hundepauschale. Diese Pauschale deckt keine Verunreinigungen ab, die über das normale Maß hinaus durch den Hund verursacht werden.
Unter folgenden Voraussetzungen darf nach Rücksprache ein Hund mitgebracht werden:
Der Hundebesitzer bringt für den Hund eine Schlafgelegenheit (Hundekissen oder ähnliches) mit. Die Hinterlassenschaften (Hundekot) des Hundes im Gartenbereich sind spätestens bei Abreise zu entfernen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, das Bett und die Couch `hundefrei` zu halten, damit im Bett und auf der Sitzfläche der Couch keine Verunreinigungen verursacht werden.
Bei Läufigkeit einer Hündin und Blutverlust ist darauf zu achten, dass keine Schäden am Fußboden oder an anderen Stellen im gemieteten Objekt entstehen.
Wenn durch einen vom Gast mitgebrachten Hund über das normale Maß hinaus Verunreinigungen verursacht werden, sind diese nicht durch die Hundepauschale gedeckt und bei Abreise dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall würden wir die durch die Verunreinigung entstandenen Kosten (eventuell Kauf eines neuen Überzugs für die Couch, Kauf von Bettlaken, Bettbezügen, Daunendecken etc.) sowie die Reinigung der Matratzen (Beseitigung von Hundehaaren) dem Gast nachberechnen. Dieser kann dann eventuell seine Hundehaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, sofern er eine hat.
§ 8 Haftung des Vermieters
1. Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.
2. Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.
3. Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen, sonstige Instandsetzungsmaßnahmen oder Lärmbelästigungen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.
§ 9 Internetzugang
1. Sofern das gemietete Ferienobjekt über ein kostenloses W-Lan verfügt, erhält der Mieter die Zugangsdaten durch den Vermieter. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Ausfälle des Internets.
2. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.
§ 10 Feedback zum Ferienobjekt
1. Sie werden einige Tage nach Ihrer Abreise eine E-Mail erhalten, bei der Sie die Möglichkeit haben uns ihr persönliches Feedback zu Ihrem Aufenthalt zu geben.
§ 11 Reklamationen und Beschwerden
1. Auf Unterkunftsbeschwerden kann der Vermieter nur reagieren und agieren, wenn alle nötigen Informationen unmittelbar bei Bekanntwerden durch den Mieter genannt werden.
Die Beschwerden können ausschließlich durch den Mieter telefonisch oder per E-Mail an den Vermieter gemeldet werden. SMS oder WhatsApp sind keine Basiskommunikationsmittel des Vermieters, und somit können darüber auch keine Beschwerden initial durch den Mieter eingereicht werden.
2. Der Mieter soll bei Unterkunftsbeschwerden die folgenden Details bereithalten:
- Name des Ferienobjektes, Name des Mieters, Mobilnummer und E-Mail-Adresse
- Eine kurze Erklärung der Situation und das gewünschte Ergebnis
- Mitteilung an den Vermieter, ob der Mieter bereit ist, die Situation über ein kurzes Videotelefonat gemeinsam zu beurteilen. Damit können in der Regel Maßnahmen deutlich beschleunigt werden.
3. Der Vermieter kann den Mieter auffordern, die gemachten Beschwerden schriftlich mit zusätzlichen Bildern an seine E-Mail-Adresse zu senden. Der Vermieter wird sich schnellstens beim Mieter melden, um die Beschwerde zu besprechen und um dem Mieter den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
§ 12 Datenschutz
Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke und für Werbezwecke genutzt werden. Auf Verlangen werden die Daten nach dem Mietende gelöscht.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
1. Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandte sind davon ebenfalls ausgeschlossen.
2. Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag/Buchungsbestätigung angegebenen Preise.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.
§ 15 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.
Stand: November 2025